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Corona-Regelungen an Schulen: Baden-Württemberg zieht mit Bayern gleich - Testpflicht bald bundesweit?

2021-04-15T06:37:55.052Z


Immer mehr Bundesländer setzen auf Wechselunterricht und Testpflicht an Schulen, um die Kinder trotz Corona in die Klassenzimmer zurückzuholen. Auch Baden-Württemberg will diesen Schritt nun gehen.


Immer mehr Bundesländer setzen auf Wechselunterricht und Testpflicht an Schulen, um die Kinder trotz Corona in die Klassenzimmer zurückzuholen. Auch Baden-Württemberg will diesen Schritt nun gehen.

Stuttgart - Nach langer Unsicherheit angesichts der steigenden Infektionszahlen schafft das Land Fakten für Kinder,
Jugendliche, Lehrkräfte und Eltern. Jungen und Mädchen können in den meisten Regionen des Landes von der kommenden Woche an zumindest teilweise trotz Lockdown* auch wieder regulär zur Schule gehen. Nach Angaben des Kultusministeriums sollen die Schulen wie geplant vom 19. April an in den sogenannten Wechselbetrieb aus Präsenz- und Fernunterricht oder in einen reinen Präsenzunterricht übergehen. Eine Änderung gibt es allerdings bei der Pflicht zum Corona-Selbsttest*: Sie gilt ab Montag unabhängig von der Corona*-Belastung einer Region und nicht erst ab der Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche.

Corona in der Schule: Testpflicht und Wechselunterricht in Baden-Württemberg

Das Land setzt damit bereits etwas von der geplanten Neufassung des Bundesgesetzes um, das noch durch den Bundestag und den Bundesrat muss. „Auch wenn nicht auszuschließen ist, dass der Gesetzentwurf des Bundes im Verlauf des Verfahrens noch Änderungen erfährt, wollen wir die Regelung für die Schulen in Baden-Württemberg bereits möglichst passend zur Bundesregelung ausgestalten“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Schulleitungen. Geimpfte und von Corona genesene Menschen sind von dieser Testpflicht befreit.

Eltern können endlich planen: Einheitlichere Corona-Regeln an deutschen Schulen

Der Wechselunterricht sei möglich für alle Jahrgangsstufen in sämtlichen Schularten und in einem Umfang, in dem die Einhaltung von Abständen und der übrigen Hygienevorgaben sowie die zur Verfügung stehenden Testangebote dies ermöglichten. Könnten die Kommune oder der Schulträger mehr Testkits zur Verfügung stellen, seien auch häufigere Wechsel der Gruppen machbar. Sonderregelungen sind zudem vorgesehen in Stadt- und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200. Hier müssen die Schulen verpflichtend auf Fernunterricht umstellen.

Weil die Länder vereinbarte Maßnahmen gegen die dritte Infektionswelle uneinheitlich umgesetzt hatten und die Corona-Lage
zugleich mehr und mehr außer Kontrolle gerät, hatte der Bund entschieden, die „Notbremse“ in einem Bundesgesetz zu verankern. In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz* über 100 müssen Lockerungen wahrscheinlich vom kommenden Montag an verpflichtend zurückgenommen werden. Das betrifft aktuell mehr als die Hälfte der Landkreise in Deutschland.

Trotz geringer regionaler Unterschiede werden fast alle Bundesländer eine ähnliche Regelung wie in Baden-Württemberg durchsetzen. In Bayern gelten Regeln wie eine Testpflicht für Schüler schon seit vergangenem Montag.

*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Source: merkur

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