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Geplante Regel im Infektionsschutzgesetz: Das darf keine Schule machen

2021-04-12T14:40:52.632Z


Schulen bleiben geöffnet bis zu einer Inzidenz von 200, so steht es im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes. Wissenschaftlich fundiert ist das nicht – tatsächlich wäre eine solche Regel gefährlich.


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Leerer Schulflur in Berlin (Archivbild)

Foto: Annette Riedl / dpa

Es war zuletzt immer wieder das gleiche Spiel. Zuerst kamen die zähen Corona-Sitzungen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten mit der Kanzlerin. Dort wurde etwas beschlossen, an das sich dann kaum mehr jemand halten mochte, etwa die Notbremse bei steigenden Infektionszahlen. Statt diese, wie in Hamburg, tatsächlich umzusetzen, entschieden sich die meisten anderen Länder für Sonderregeln. Gern auch mit als »Modellversuch« getarnten Lockerungen.

Nun soll – anstelle einer weiteren Bund-Länder-Konferenz – das Infektionsschutzgesetz geändert werden. Derzeit wird um die Gesetzesvorlage gestritten. Manche Länder fürchten den Verlust von Kompetenzen, die Opposition sieht unter anderem die Möglichkeit von Ausgangssperren kritisch. Manch einer empfindet dabei das Verbot, die eigene Wohnung ab einer bestimmten Uhrzeit ohne triftigen Grund zu verlassen, als zu weit gehenden Eingriff in die Grundrechte an. Andere wiederum geißeln die Maßnahme gleich als reine Symbolpolitik, obwohl es wissenschaftliche Hinweise darauf gibt, dass Ausgangssperren einen – wenngleich überschaubaren – Beitrag zur Kontrolle der Pandemie leisten können.

In dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung gibt es allerdings eine Regelung, die – abgesehen von der weiter fehlenden Home-Office-Pflicht für Arbeitgeber – wohl kritischer ist als vieles andere: Schulschließungen soll es erst dann geben, wenn in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 überschritten wurde.

Die Schulen möglichst lange offen zu halten, das ist ein erklärtes politisches Ziel. Mit Blick auf die Bildungschancen der jüngeren Generation, gerade aus sozial benachteiligten Familien, kann man dagegen kaum etwas sagen. Und dennoch: Die Inzidenz von 200 ist ein Problem. Wissenschaftlich lässt sie sich nämlich nicht begründen.

Ursprünglich sind Inzidenzwerte einmal ins Infektionsschutzgesetz gekommen, weil man damit die Arbeitsfähigkeit der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung sichern wollte. Aber da ging es um deutlich niedrigere Werte: 35.

Jetzt für die Schulen eine 200 ins Gesetz zu schreiben, entspringt einem politischen Wunschdenken, für das ein hoher Preis zu zahlen wäre.

Inzidenzwert bei Schülerinnen und Schülern dürfte noch deutlich höher liegen

Weil viele Angehörige der älteren Generationen mittlerweile geimpft sind, sinkt in diesen Altersgruppen die Inzidenz. Bei Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter legte sie dagegen vor Ostern deutlich zu. Das heißt: Wenn die Inzidenz über die gesamte Gesellschaft gesehen bei 200 liegt, dürfte sie bei den jungen Jahrgängen in den kommenden Monaten teils deutlich höher ausfallen. Denn sie sind nicht geimpft – und werden es auch noch lange Zeit nicht sein.

Die Infektionen in der Schule bleiben aber nicht dort. Sie werden in die Familien getragen, weil Kinder ihre – ebenfalls in den meisten Fällen noch lange ungeimpften – Eltern anstecken. Und steigende Inzidenzen in dieser Altersgruppe, das heißt dann mit zeitlicher Verzögerung auch: noch mehr Menschen auf den schon jetzt überlasteten Intensivstationen. Und in der Folge wieder mehr Todesopfer.

Man kann sich natürlich fragen: Gehören konkrete Inzidenzwerte tatsächlich in ein Bundesgesetz? Immerhin hängen sie massiv von der aktuell angewendeten Teststrategie ab. Wer nicht testet, findet auch nichts. Wer dagegen viele Proben nimmt, kommt für gewöhnlich auch auf höhere Werte. Andererseits braucht man in der Pandemie eben Maßzahlen. Und der Inzidenzwert ist ein Indikator, der auf aktuelle Entwicklungen zeitnah reagiert. Die Zahl der belegten Intensivbetten und der Todesfälle hinken dagegen der aktuellen Entwicklung immer hinterher.

Was also tun? Regelmäßige, verpflichtende Tests bei Lehrern, vor allem aber bei Schülerinnen und Schülern, sollen den Unterricht leidlich sicher machen. Das Problem ist nur: Viele Infektionen werden mit den Schnelltests gar nicht erkannt. Das zeigt zum Beispiel eine Untersuchung aus Österreich, wo sich in einem konkreten Testprojekt an Schulen nur rund ein Fünftel der Fälle überhaupt erkennen ließen. Grund dafür ist vor allem, dass eine Corona-Infektion bei jungen Menschen oft ohne Symptome verläuft. Das hat zuletzt eine Studie des Helmholtz Zentrums München zuletzt noch einmal belegt.

Schnelltests spüren viele Infektionen nicht auf

Schnelltests sind, das muss man klar sagen, wirkungsvoll beim Aufspüren von Sars-CoV-2-Infizierten mit einer hohen Viruslast. Nicht gut sind sie aber beim Nachweis asymptomatischer Infektionen. Schulen mithilfe von Teststrategien länger offenzuhalten als andere Bereiche des öffentlichen Lebens funktioniert nur bei insgesamt niedrigen Infektionszahlen. Bei einer Inzidenz von 200 ist das aber längst nicht mehr der Fall.

Und dann? Dann macht man besser die Schulen zu. Man kann sich nun fragen, was für ein Kind problematischer ist: noch weitere Wochen, vielleicht Monate des nervigen und oft wenig effektiven Distanzunterrichts. Oder ein nach Covid-Infektion chronisch krankes oder gar verstorbenes Elternteil.

Das ist ein nur ein Gruselszenario? Die Ergebnisse einer aktuellen Modellierung für die USA zeichnen ein anderes Bild. Demnach haben dort allein bis Februar dieses Jahres 40.000 Kinder ihre Mutter oder ihren Vater in der Pandemie verloren.

Source: spiegel

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