The Limited Times

Now you can see non-English news...

Verfassungsrechtler zur Corona-Notbremse: »Das wird angefochten«

2021-04-15T17:06:20.509Z


Verfassungsrechtler begrüßen, dass der Bund im Kampf gegen Corona mehr Verantwortung übernimmt. Einige der geplanten Maßnahmen halten Experten jedoch für angreifbar, vor allem die Ausgangssperre.


Bild vergrößern

Leere Straße in Siegen während nächtlicher Ausgangssperre

Foto: Rene Traut / imago images/Rene Traut

Die Infektionszahlen explodieren, die Sieben-Tage-Inzidenz steigt, Intensivmediziner warnen – die dritte Corona-Welle rollt durch Deutschland. »Die Lage wird täglich kritischer«, warnte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag, Lothar Wieler, der Präsident des Robert-Koch-Instituts, mahnte: »Wir müssen jetzt handeln.«

Noch aber steckt die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes im parlamentarischen Verfahren, in der nächsten Woche soll die bundesweite Notbremse Bundestag und Bundesrat passieren. Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage lang den Inzidenzwert von 100, gelten automatisch neue Maßnahmen. Unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr am Abend bis um 6 Uhr am nächsten Morgen.

Die Maßnahme ist politisch umstritten. Aber auch Verfassungsrechtler befürchten, dass ein solch weitreichender Eingriff in die Freiheitsrechte angreifbar ist.

»Ich bin mir sicher, dass die Änderungen am Infektionsschutzgesetz angefochten werden«, sagte Verfassungsrechtler Thorsten Kingreen von der Universität Nürnberg dem SPIEGEL. »Das betrifft vor allem die Ausgangssperre.« Zwar habe es bisher gegenläufige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten gegeben. »Aber angesichts der Tiefe des Grundrechtseingriffs habe ich verfassungsrechtliche Bedenken«, sagte Kingreen.

Josef Franz Lindner, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg, äußerte sich ähnlich. »Ich sehe insbesondere Probleme im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit«, sagte Lindner. »Diese Ausgangssperre würde auch für geimpfte Personen gelten. Das halte ich für eine eklatante Verletzung der Grundrechte.«

Sogar im Kanzleramt soll es Warnungen vor der Anfechtbarkeit der Gesetzesnovelle gegeben haben. Die »Bild«-Zeitung berichtete am Donnerstag, eine Juristin des Hauses habe einen Vermerk an Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) geschickt: Die nächtliche Ausgangssperre sei »mit Blick auf Verhältnismäßigkeit und derzeit nicht belegte Wirksamkeit problematisch«.

Nicht alle sehen Juristen das so. Sophie Schönberger, Verfassungsrechtlerin aus Düsseldorf, findet es »fast ein wenig unseriös«, ohne Rückgriff auf wissenschaftliche Studien gleich von Verfassungswidrigkeit auszugehen. »Wichtig scheint mir zu sein, dass die Maßnahmen tatsächlich aus medizinischer Sicht plausibel gemacht werden können«, sagte Schönberger. Nur wenn das nicht der Fall sei, komme man zur Verfassungswidrigkeit.

»Diese Ausgangssperre würde auch für geimpfte Personen gelten. Das halte ich für eine eklatante Verletzung der Grundrechte.«

Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner

Was würde passieren, wenn jemand rechtlich gegen die Bundes-Notbremse vorginge? Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, müsste die Person Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erheben, verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Letzteres bedeutet, dass das Gesetz oder Teile davon sofort außer Kraft gesetzt werden.

Verfassungsrechtler Lindner hält es für ausgeschlossen, dass die Karlsruher Richter das Gesetz als Ganzes außer Kraft setzen würden. Bei einzelnen Vorschriften könnte er sich das aber vorstellen. »Das gilt insbesondere für die Ausgangssperre, soweit sie für geimpfte Personen gilt.« Als Instrument generell werde die Ausgangssperre aber wahrscheinlich vom Gericht akzeptiert.

Bisher wurden die Maßnahmen vor Oberverwaltungsgerichten der Länder angefochten. Das wird bei den Maßnahmen aus dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr möglich sein. Sollte das Bundesverfassungsgericht und nicht wie bisher ein Verwaltungsgericht demnächst eine Maßnahme kippen, wäre der politische Schaden laut Thorsten Kingreen viel größer.

Rechtswissenschaftlerin Sophie Schönberger glaubt dennoch, dass es richtig vom Bund war, die Verantwortung zu übernehmen. Es sei sogar Aufgabe des Gesetzgebers das zu tun. »Alles ist auf Pause, die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich in Luft aufgelöst, niemand fühlt sich mehr zuständig«, sagte sie. Das Infektionsschutzgesetz sei ein völlig legitimes Mittel, um die Pandemielage zu steuern. »Es bleibt zu hoffen, dass der Bund diese Verantwortung wahrnimmt und das nicht eine einmalige Aktion ist. Sonst werden die Kompetenzverhältnisse noch undurchsichtiger.«

Das sieht Kingreen ähnlich. Er hat das Krisenmanagement über die Ministerpräsidentenkonferenz schon mehrfach kritisiert. Sein Alternativvorschlag: Der Stufenplan, der von den Länderchefinnen und-chefs und dem Kanzleramt beschlossen wurde, soll in das Infektionsschutzgesetz übernommen werden. »Das würde Bundeseinheitlichkeit und den Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte sichern«, betonte er. Und die Länder müssten sich daran halten.

Source: spiegel

All news articles on 2021-04-15

You may like

Trends 24h

Latest

© Communities 2019 - Privacy

The information on this site is from external sources that are not under our control.
The inclusion of any links does not necessarily imply a recommendation or endorse the views expressed within them.