Bayerns Cannabis-Strafenkatalog: 500 Euro für Kiffen neben der Schule. Wer in Bayern öffentlich kifft, riskiert Strafen im dreistelligen Bereich.

Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Unter-18-Jährigen ist verboten. Auf den Besitz größerer Mengen steht laut Cannabis-Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.