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Mögliche Doppelbesteuerung der Rente: Darum geht es bei dem Streit

2021-04-14T14:52:54.139Z


Werden Renten womöglich unzulässig hoch besteuert? Darüber soll der Bundesfinanzhof entscheiden. Die Hintergründe des Streits. Werden Renten womöglich unzulässig hoch besteuert? Darüber soll der Bundesfinanzhof entscheiden. Die Hintergründe des Streits. Streit um Rentenbesteuerung: Wann ist mit Entscheidung zu rechnen? Zahlen Millionen Rentner womöglich zu viele Steuern? Über eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente zumindest gibt es Streit. In zwei anhängigen Verfahren soll der Bundesfinanzhof entscheiden (BFH, X R 20


Werden Renten womöglich unzulässig hoch besteuert? Darüber soll der Bundesfinanzhof entscheiden. Die Hintergründe des Streits.

Streit um Rentenbesteuerung: Wann ist mit Entscheidung zu rechnen?

Zahlen Millionen Rentner womöglich zu viele Steuern? Über eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente zumindest gibt es Streit. In zwei anhängigen Verfahren soll der Bundesfinanzhof entscheiden (BFH, X R 20/19 und X R 33/19), wie das Portal wiwo.de(Stand: 30. März) berichtete. Am 19. Mai wolle der BFH in beiden Verfahren erstmals mündlich verhandeln, eine Entscheidung solle voraussichtlich in einem gesonderten Termin Ende Mai* verkündet werden.

Mögliche Doppelbesteuerung der Rente: Wer ist von Streit betroffen?

Seit 2005 gilt die sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung. Das bedeutet der Deutschen Rentenversicherung zufolge: Alles, was Sie für die Altersvorsorge aufwenden, wird zunehmend steuerfrei. Dafür werden aber später Ihre Renteneinkünfte besteuert. Eigentlich sei das vorteilhaft, heißt es hierzu auf wiwo.de zwar, denn im Alter seien die Steuersätze in der Regel niedriger als während des Erwerbslebens. Allerdings, so heißt es weiter in dem Bericht der Wirtschaftswoche, mussten bei der Umstellung hierzulande Übergangsregeln festgelegt werden, „denn 2005 gab es ja sowohl Millionen Rentner (die ihre Beiträge noch nicht nach diesen Regeln steuerfrei eingezahlt hatten) als auch Millionen Rentenversicherte (die bis dahin ebenfalls nach den alten Regeln besteuert worden waren)“. Deswegen sei ein stufenweiser Übergang festgelegt worden. Rentenbeiträge können demnach erst ab 2025 voll steuerfrei eingezahlt werden. Rentner wiederum müssen erst bei einem Ruhestandsbeginn ab 2040 ihre Rente voll versteuern. Ob diese Übergangsregeln fair sind, ist Kritikern zufolge strittig, zudem geht es um die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit. Im Kern gehe es darum, ob Rentner zu viel Steuern zahlen müssen. „Doch dies betrifft vor allem die künftigen Rentner, mit einem Höhepunkt für den erst 2040 startenden Rentnerjahrgang, diese Personen sind heute Ende Vierzig.“

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Wann gilt eine Rente überhaupt als zu hoch besteuert?

Hier gibt es den Berichten zufolge verschiedene Annahmen und Auslegungen – und genau das ist auch ein Teil des Streits. Nach gängiger Definition liegt, wie die Wirtschaftswoche es ausführlich schildert, eine Doppelbesteuerung der Rente vor, wenn die Summe der steuerfrei gestellten Renten im Alter geringer sei als die während des Erwerbslebens gezahlte Summe an Rentenbeiträgen, die das Finanzamt nicht steuermindernd berücksichtigt hatte. Sprich: „Jeder Rentner muss später wenigstens so viel Rente steuerfrei erhalten, wie er an Beiträgen aus seinem versteuerten Einkommen gezahlt hat. Ist das nicht der Fall, wird ein bereits als Beitrag versteuerter Euro bei der Rente erneut besteuert – eine Doppelbesteuerung“, erklärt wiwo.de. Diese Definition stütze sich auch auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2015. 

Das Problem an dieser Definition ist der Wirtschaftswoche zufolge jedoch: „Es muss dabei festgelegt werden, wie die steuerfreie Rentensumme und die steuerpflichtige Rentenbeitragssumme berechnet wird“, wie es in dem Bericht weiter heißt. Die Rentensumme könne nur für eine angenommene Lebensdauer ermittelt werden. Schließlich stehe nicht vorab fest, wie lang jeder einzelne Rentner leben und Rente kassieren werde. „Und auch bei der Berechnung der Summen selbst können unterschiedliche Annahmen getroffen werden, die das Ergebnis beeinflussen“, heißt es auf wiwo.de.

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Streit um Doppelbesteuerung der Rente – verschiedene Rechenmodelle

Einen anderen Ansatz hätten der Mannheimer Steuerberater Heinrich Braun gemeinsam mit dem Saarbrücker Finanzmathematiker Klaus Schindler gewählt, wie die Wirtschaftswoche schildert. Im Interview mit fr.de* erklärte Klaus Schindler, der eine entsprechende Formel entwickelt hat, anhand eines Beispiels: „Bei einem Renteneintritt 2020 und 35 Jahren Beitragszeit, Beitragsbeginn also 1985, liegt der Besteuerungsanteil der gesamten Rentenbeiträge bei etwa 40 %. Im Gegensatz dazu sind in der Phase der Auszahlung nur 20 % des Renteneinkommens steuerfrei. Stattdessen müsste der Betrag bei 40 % liegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.“

Schindler erklärte in dem Interview zudem: „Nach unserer Berechnung fällt die Doppelbesteuerung mindestens für Rentner:innen an, die ab dem Jahr 2005 in den Ruhestand gehen. Zu diesem Zeitpunkt ist sie noch relativ gering, steigt aber schnell immer weiter an und erreicht in den Renteneintrittsjahren 2022 - 2023 ihren Höchstsatz von 20 bis 23 % und zwar ungerechterweise um so höher, je größer die Zahl der Beitragsjahre ist.“ Erst ab dem Jahr 2070 würden die ersten Seniorinnen und Senioren nicht mehr doppelt besteuert, so Schindler. „Für mich als Finanzmathematiker ist diese Konstruktion abenteuerlich.“

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Grundsatzurteile erwartet – mit welchen finanziellen Folgen?

Die derzeit viel zitierten Berechnungen würden, so zumindest schreibt wiwo.de, „auf einer anderen Definition der Doppelbesteuerung“ basieren: „So stellen sie allein auf die Prozentwerte beim steuerfreien Anteil der Rente und beim versteuerten Anteil der Rentenbeiträge ab“, heißt es in dem Bericht: „Eine Doppelbesteuerung liegt demnach vor, ‚wenn der steuerfrei gestellte Anteil des Renteneinkommens geringer ist als der versteuerte Anteil der Rentenbeiträge‘.“ Das erleichtere das Rechnen, weil die Lebensdauer zum Beispiel keine Rolle spiele. „Es ist aber nicht die gängige Definition“, heißt es weiter auf wiwo.de. „Ob und wie sich der Bundesfinanzhof hier festlegt, ist offen.“

Gespannt blicken die Experten nun auf die Entscheidung des BFH. Und nicht nur sie: Egal, in welcher Richtung die Urteile ausfallen - sie würden „hohe finanzielle Folgen für Millionen Deutsche“ haben, berichtet wiwo.de. „Womöglich ist nicht einmal die Entscheidung im Einzelfall entscheidend, sondern die dabei aufgesetzten Grundsätze, die sich dann auch auf andere Fälle übertragen lassen.“  (ahu) Merkur.de und fr.de sind Angebote von IPPEN.MEDIA.

Quellen: www.wiwo.de; fr.de; www.deutsche-rentenversicherung.de

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Source: merkur

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