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Minijobber: So viel Geld kann ein 450-Euro-Job für Ihre Rente bedeuten

2021-04-14T04:00:30.525Z


Wer einen Mini-Job ausübt, sollte wissen, was ihm zusteht. Nicht vergessen: Minijobber zahlen auch fürs Alter ein. So viel Geld ist drin. Wer einen Mini-Job ausübt, sollte wissen, was ihm zusteht. Nicht vergessen: Minijobber zahlen auch fürs Alter ein. So viel Geld ist drin. Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland haben im Jahr 2020 in einem Minijob* gearbeitet und verdienten damit maximal 450 Euro im Monat. Deshalb sagt man auch 450-Euro-Job. So viel vorneweg:Minijobber können sich beim Arbeitgeber auf Antrag von der Versiche


Wer einen Mini-Job ausübt, sollte wissen, was ihm zusteht. Nicht vergessen: Minijobber zahlen auch fürs Alter ein. So viel Geld ist drin.

Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland haben im Jahr 2020 in einem Minijob* gearbeitet und verdienten damit maximal 450 Euro im Monat. Deshalb sagt man auch 450-Euro-Job. So viel vorneweg:Minijobber können sich beim Arbeitgeber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das ist dann bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bindend. Dieser Schritt ist allerdings in vielen Fällen nicht zu empfehlen - denn Minijobs zahlen schließlich auch fürs Alter ein. Die Zeit im Minijob wird später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit angerechnet.

Altersvorsorge: 450-Euro-Job zählt auch für Rente

Denn grundsätzlich gilt, dass sind Minijobs seit 2013 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Konkret bedeutet das: Bei einem Einkommen von 450 Euro sind das 16,20 Euro im Monat, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erklärt. Der Arbeitgeber trägt mit 15 Prozent dabei den Hauptteil dieses Betrags. Als Minijobber selbst zahle man in der Regel zusätzliche 3,6 Prozent seines Gehaltes in die Rentenversicherung ein, heißt es in dem Bericht.

Der Vorteil sei, dass die Zeit imMinijob später bei der Mindestversicherungszeit für eine Rente mit angerechnet werde, wie dpa weiter schreibt. Das gelte für die Altersrente sowie für eine mögliche Erwerbsminderungsrente und eine Hinterbliebenenrente. Davon abgesehen zähle die Beitragszeit auch für Rehabilitationsleistungen: „Wer in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann über die Rentenversicherung eine Reha beantragen“, schreibt dpa.

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Eltern mit 450-Euro-Job: Lohnt sich Beitragszahlung?

Vor allem für Eltern mit einem Minijob lohne sich nach Angaben der Rentenversicherung eine Beitragszahlung: Zwischen dem dritten und dem zehnten Geburtstag des Kindes – der „Kinderberücksichtigungszeit“ – würden ihre Beiträge bei der Rentenberechnung um bis zu 50 Prozent aufgewertet, heißt es in dem Bericht. Für die Rente zähle der Job auf 450-Euro-Basis dann also so viel, als hätte er bis zu 675 Euro monatlich eingebracht.

Und auch das sollten Mini-Jobber wissen: Die spätere Altersrente steige durch ein Jahr im versicherungspflichtigen Minijob nach heutigen Werten um 6,67 Euro monatlich. Das sind laut dpa 80,04 Euro im Jahr und damit 37,08 Euro mehr als ohne eigene Einzahlung.

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Minijobber profitieren auch bei Riester-Rente

Wie steht es mit der Riester-Rente? Auch hier würden Minijobber profitieren, wenn sie in die Rentenkasse einzahlten, so der Rat. „Hier brauchen sie durch ihr geringes Einkommen nur einen niedrigen Eigenbeitrag zur Riester-Rente zu zahlen“, schreibt dpa. Für Mütter und Väter sei das besonders günstig, da sie neben der staatlichen Grundzulage auch Kinderzulagen erhalten.

Und was bedeutet es für Rentner, wenn sie über die reguläre Altersgrenze hinaus einen Minijob ausüben und eigene Beiträge einzahlen? Die Rechnung geht dem Bericht zufolge so: Bei einem monatlichen Einkommen von 450 Euro und einer Beitragszahlung von 16,20 Euro steige die Rente nach einem Jahr um rund 5 Euro. (ahu) *merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Übrigens, hilfreiche Tipps zur Rente und wie sie deren Höhe beeinflussen können, erhalten Sie im Ratgeber „Meine Rente“ der Stiftung Warentest (werblicher Link).

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