Amtsgericht Hannover: »Keine hinreichenden Anhaltspunkte für konkrete Kindeswohlgefährdung«
Foto: Peter Steffen/ picture alliance / dpaDas nennt man wohl Nachahmereffekt: Nach der Entscheidung eines Weimarer Familienrichters zur Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen hoffen Coronaleugner und Sympathisanten der »Querdenken«-Bewegung offenkundig auf ähnliche Beschlüsse auch in anderen Städten. So meldet das Amtsgericht im niedersächsischen Hannover nun den Eingang von mehr als hundert entsprechenden Anträgen.
Die Schriftsätze seien »nahezu gleichlautend« formuliert, teilte das Gericht mit. Sie berufen sich demnach fast alle auf die Entscheidung in Weimar. Der dortige Familienrichter hatte vor wenigen Tagen unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung die Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Die Entscheidung und die von dem Juristen dabei für sich reklamierte Zuständigkeit lösten große Verwunderung aus.
Trotz der hohen Zahl von Schriftsätzen seien in Hannover aber keine Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet worden, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Nach gemeinsamer Auffassung aller dortigen Familienrichterinnen und -richter gebe es »keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine konkrete Kindeswohlgefährdung« durch Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung an Schulen.
Außerdem seien Familiengerichte ohnehin nicht für die Überprüfung von infektionsrechtlichen Maßnahmen zuständig.
him/AFP