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Dürfen überhängende Äste des benachbarten Baumes abgeschnitten werden?

2021-10-06T19:15:22.827Z


Sie kennen es vielleicht. Der Baum des Nachbarn ragt über den Zaun und stört Ihre Ruheoase im Garten. Doch dürfen Sie die Äste einfach abschneiden? Der BGH hat entschieden. Sie kennen es vielleicht. Der Baum des Nachbarn ragt über den Zaun und stört Ihre Ruheoase im Garten. Doch dürfen Sie die Äste einfach abschneiden? Der BGH hat entschieden. Bereits im Sommer 2021 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit diesem Thema auseinandergesetzt. Und auch klar entschieden: Ragen die Äste des Baumes auf ein benachbartes Grundstück, darf der Nachbar zur Astschere greifen. Neu


Sie kennen es vielleicht. Der Baum des Nachbarn ragt über den Zaun und stört Ihre Ruheoase im Garten. Doch dürfen Sie die Äste einfach abschneiden? Der BGH hat entschieden.

Bereits im Sommer 2021 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit diesem Thema auseinandergesetzt. Und auch klar entschieden: Ragen die Äste des Baumes auf ein benachbartes Grundstück, darf der Nachbar zur Astschere greifen. Neu an dem Urteil ist, dass der Nachbar das auch dann tun darf, wenn der Baum vom Rückschnitt eingehen könnte. Doch es gibt Bedingungen. Welche das sind, verraten wir Ihnen hier.

BGH: Urteil zu Überhang-Äste ist eindeutig

Die Gesetzeslage berechtigt den Nachbarn zwar, die überhängenden Äste abzuschneiden, jedoch nur, wenn dem eine Frist an den Nachbarn vorausgeht. Das bedeutet, ehe Ihr Nachbar etwas an Ihrem Baum zurückschneiden darf, muss er Sie darüber informieren, dass die Äste auf seinem Grundstück stören. Dann bekommen Sie als Eigentümer es Baumes die Möglichkeit, innerhalb einer gesetzten Frist, sich um das Problem zu kümmern. Wenn Sie das aber nicht tun, darf der Nachbar selbst Handanlegen – auch, wenn der Baum Schäden davon tragen könnte.

Doch es gibt Ausnahmen. Nach wie vor steht der Naturschutz im Vordergrund. Und dieser regelt im Sinne der Baumschutzsatzung, dass geschützte Baume nicht ohne Beugnis geschnitten werden dürfen.

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Überhängende Äste: Wer ist verantwortlich?

Im Zuges des Urteils machte der BGH deutlich, dass der Eigentümer für die Baumpflege verantwortlich ist. Hobbygärtner sind also in der Pflicht, den Baum regelmäßig zurückzuschneiden. Die Entscheidung über das Urteil begründete die Richterin Christina Stresemann damit, dass es „ein einfach zu handhabendes Recht sein“ soll. Immerhin wird der ewige Nachbarschaftsstreit durch die klare Rechtslage einfacher zu lösen sein – so zumindest die Hoffnung.

Übrigens, diese Sträucher und Hecken sollten Sie im Herbst unbedingt schneiden. (swa)

Source: merkur

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