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Energiekrise: ADAC warnt parkende Autofahrer vor Bußgeldern - was Sie nun beachten müssen

2022-12-15T19:00:24.118Z


Energiekrise: ADAC warnt parkende Autofahrer vor Bußgeldern - was Sie nun beachten müssen Erstellt: 15.12.2022, 19:53 Uhr Von: Ulrike Hagen Nicht nur bei fahrenden Autos muss bei Dunkelheit das Licht eingeschaltet sein. Wegen der Energiekrise sollten Autofahrer darauf jetzt besonders achten. Hamburg – Die Energiekrise erfordert Umdenken und sorgt für Stress in fast allen Lebensbereichen. Schwi


Energiekrise: ADAC warnt parkende Autofahrer vor Bußgeldern - was Sie nun beachten müssen

Erstellt: 15.12.2022, 19:53 Uhr

Von: Ulrike Hagen

Nicht nur bei fahrenden Autos muss bei Dunkelheit das Licht eingeschaltet sein. Wegen der Energiekrise sollten Autofahrer darauf jetzt besonders achten.

Hamburg – Die Energiekrise erfordert Umdenken und sorgt für Stress in fast allen Lebensbereichen. Schwimmbäder werden kälter und Saunen bleiben dicht, Restaurants verlangen aufgrund der steigenden Kosten Eintritt. Und sie beeinflusst auch den Straßenverkehr. Denn vielerorts gehen an den Straßen die Lichter früher aus und brennen nicht mehr wie sonst die ganze Nacht durch. Doch wer sein Auto an schlecht oder nicht beleuchteten Straßen parkt, muss für „eigene Beleuchtung“ seines Fahrzeugs sorgen, sonst kann es richtig teuer werden. Wir haben den ADAC gefragt, worauf man achten sollte.

Durch die Reduzierung der Straßenbeleuchtung sollte man das Parklicht in der Nacht anschalten. Sonst könnte bei Unfällen eine Teilschuld drohen. (Symbolbild) © Michael Reichel/dpa

Energiekrise: Warum Autofahrer beim Parken nun abends ihr Licht anschalten müssen

Wenn es dunkel ist, schaltet man das Licht an, klar. Doch dass man das laut Straßenverkehrsordnung nicht nur tun muss, wenn man sein Auto fährt, dürfte für viele neu sein. Unter welchen Umständen man das Licht seines geparkten Autos einschalten muss – und welche Konsequenzen es hat, wenn man das nicht tut, erklärt Experte Christian Hieef vom ADAC Hansa in Hamburg. Denn nicht nur beim Autoscheibe freikratzen droht hohes Bußgeld. Auch fehlende Fahrzeugbeleuchtung kann teuer werden.

§ 17/Ansatz 4, Straßenverkehrsordnung:

„Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen.“

Parklicht oder Standlicht – das ist der Unterschied

Die Beleuchtung parkender Fahrzeuge bei schlechter Lichtsituation ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt, wie der Experte erklärt. Hieff: „Darin heißt es, dass haltende Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten sind. Und zwar mit Standlicht. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen.“

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Innerorts Parken: Wann Sie das Parklicht einschalten müssen

Wer also sein Auto innerorts an einer schlecht oder nicht beleuchteten Straßen abstellt, muss das Parklicht anschalten. „Dadurch können andere Verkehrsteilnehmer das parkende Auto auch bei schlechten Lichtverhältnissen frühzeitig erkennen und Unfälle verhindert werden“, erklärt der ADAC-Experte. Das Parklicht lässt sich jeweils auf einer Fahrzeugseite – links oder rechts – mit dem Blinkerhebel einschalten. Eine Vorsichtsmaßnahme, die ebenso wie eine sichere Fahrweise bei Eis und Schnee im Winter besonders sinnvoll ist.

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Außerorts Parken: Welches Licht Sie bei schlechter Beleuchtung anschalten müssen

„Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Autofahrer beim Parken in unbeleuchteten Bereichen an der Straße immer das Standlicht einschalten. Damit brennen beide Scheinwerfer und beide Rücklichter. Das Parklicht reicht dort nicht aus“, so Hieff. Verzichten können Autofahrer darauf zwar, wenn „die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht“, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt. „Allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen, denn viele Kommunen schalten derzeit die Laternen in der Nacht ab“, gibt Christian Hieff zu bedenken.

Das Standlicht wird entweder dadurch erzeugt, dass das Parklicht auf beiden Seiten eingeschaltet wird, oder indem der Pfeil am Lichtschalter auf das Symbol mit zwei Leuchten mit jeweils drei Strichen nach rechts und links gestellt wird.

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Wer die Verkehrsregel nicht beachtet, für den kann´s teuer werden

Wer vergisst, sein Fahrzeug beim Abstellen mit der entsprechenden Beleuchtung – also Park- oder Standlicht – zu hinterlassen, kann damit rechnen, dass er dafür zur Kasse gebeten wird. „Das Bußgeld bei Nichtbeachtung beträgt 20 Euro. Kommt es zum Schadensfall, muss der Fahrzeughalter 35 Euro zahlen, bestenfalls. Denn bei einem Unfall kann man durch diese Fahrlässigkeit die Teilschuld aufgebrummt bekommen. Das geht dann schnell in die Tausende“, warnt ADAC-Sprecher Hieff. 

Die Angst davor, dass der Wagen nach ein paar Stunden nicht mehr anspringt, weil man das Licht anlässt, ist übrigens unbegründet: „Bei einer gesunden Batterie muss man sich darüber überhaupt keine Sorgen machen“, beruhigt Christian Hieff.

Source: merkur

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