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RKI-Papier mit großen Folgen? FDP-Fraktionsvize hält völlig neue Lage für möglich - Sogar Kinos könnten öffnen

2021-04-06T14:17:15.336Z


Das RKI hat eine These mit politischer Sprengkraft vorgelegt: Bewahrheitet sie sich, könnten massive Lockerungen für Geimpfte zwingend sein - eine „rein rechtliche Frage“ sieht die FDP. Das RKI hat eine These mit politischer Sprengkraft vorgelegt: Bewahrheitet sie sich, könnten massive Lockerungen für Geimpfte zwingend sein - eine „rein rechtliche Frage“ sieht die FDP. Berlin/München - Über die Ostertage ist eine neue Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) bekanntgeworden: Der jüngste Corona-Gipfel hatte das Institut darum gebeten, zu analysieren, ob auch Geimpfte in Coron


Das RKI hat eine These mit politischer Sprengkraft vorgelegt: Bewahrheitet sie sich, könnten massive Lockerungen für Geimpfte zwingend sein - eine „rein rechtliche Frage“ sieht die FDP.

Berlin/München - Über die Ostertage ist eine neue Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) bekanntgeworden: Der jüngste Corona-Gipfel hatte das Institut darum gebeten, zu analysieren, ob auch Geimpfte in Corona-Tests einbezogen werden müssen. Das Ergebnis fiel durchaus spektakulär aus - und es könnte große Konsequenzen haben.

Möglicherweise schneller, als der Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lieb ist. Denn nach Einschätzung unter anderem des FDP*-Fraktionsvize und Juristen Stephan Thomae könnte die neue Kenntnislage Grundlage für einschneidende Gerichtsurteile sein. Denkbar seien gerichtlich verordnete weitreichende Lockerungen für Geimpfte, erklärte er im Gespräch mit Merkur.de - wenn die Politik nicht selbst handelt. „Das ist eine rein rechtliche Frage und unterliegt auch keiner politischen Entscheidung“, betonte Thomae. Auch das Infektionsgeschehen der dritten Corona-Welle spiele dabei keine Rolle. Allerdings müsse sich die These des RKI zunächst als belastbar erweisen.

Spahn kündigt Lockerungen für Geimpfte an - doch es könnte schneller gehen: „Ist eine rein rechtliche Frage“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Wochenende mit Blick auf das RKI-Papier einen Wegfall von Testpflichten für Geimpfte in Aussicht gestellt - allerdings erst nach der dritten Corona-Welle. Die Botschaft des Instituts war zwar mit einem kleinen „Aber“ versehen, machte aber Hoffnung: „Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.“

Wenn die Impfung nicht nur Immunität, sondern auch „infektiologische Sterilität“, also Schutz vor Übertragung des Virus auf andere bedeute, sei das eine „erfreuliche Mitteilung“, sagte Thomae nun Merkur.de: „Was könnte es für bessere Neuigkeiten geben?“, fragte der Liberale. Zugleich ergebe sich - bei Belastbarkeit des RKI-These - auch eine neue rechtliche Situation.

Wenn sich herausstelle, dass die Ansteckungsgefahr durch Geimpfte „sehr, sehr gering“ sei, „dann sind gegen diese Personen einschränkende Maßnahmen nicht mehr zu rechtfertigen“, betonte Thomae. Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und Ähnliches seien nur durchsetzbar, weil eine nicht geringfügige Gefahr für andere Menschen von einer Person ausgehe: „Das ist eine rein rechtliche Frage des Gefahrenabwehrrechts“, befand der Rechtsanwalt - eine juristisch „triviale“ überdies.

Corona-Geimpften „müsste man eigentlich alles erlauben“: RKI-Einschätzung könnte große Folgen haben

Thomae forderte eine schnelle Reaktion der Bundesregierung und der Länder. Es sei „immer schlecht, wenn man erstmal Gerichte entscheiden lässt“, sagte er: „Wenn man schon vorhersehen kann, wie mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Gerichte urteilen werden, dann ist es auch schlechter politischer Stil, Bürgern zuzumuten, sich dem Prozessrisiko eines Gerichtsverfahrens auszusetzen.“

Ausnahmen könne es freilich auch geben: In Fragen der Maskenpflicht im öffentlichen Raum etwa sei es sehr schwer, schnell zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden. „Das Maskentragen ist ein so geringer Eingriff, dass es gerechtfertigt sein kann, zum besseren Handling an Regeln für alle festzuhalten.“ Von solchen Fällen abgesehen müsste man Geimpften aber „eigentlich alles erlauben“, sagte Thomae - selbst Öffnungen von Kinos für Geimpfte seien beispielsweise denkbar.

Corona in Deutschland: Impf-Neid „kein tragendes Argument“ - FDP sieht „schlechtes Management“ bei Merkel und Söder

Auch „Impf-Neid“ sei kein „tragendes Argument“, sagte Thomae. Solidarität sei nur dann sinnvoll, „wenn diejenigen, die schlechter gestellt sind, etwas vom solidarischen Verhalten der anderen haben. Aber was haben Nicht-Geimpfte davon, wenn die Geimpften jetzt auch nicht ins Kino oder Restaurant dürfen?“, fragte Thomae. Noch nicht geimpften und nicht impfwilligen Menschen solle man über Test-Angebote eine Alternative bieten, forderte der FDP-Politiker aber. Es dürfe auch angesichts der jüngsten Entwicklungen kein „mittelbarer Impfzwang ausgeübt werden“.

An der Politik der Kanzlerin und auch von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) übte der FDP-Fraktionsvize Kritik. Schon im vergangenen Jahr sei stets vor der „zweiten Welle“ gewarnt worden - „aber man hatte nicht das Gefühl, dass die Regierung sich intensiv darauf vorbereitet“. Es werde Geld ausgeschüttet, als sei „unendlich davon da“. Dabei wäre mit Forschung und technischen Lösungen zu Impfstoffen, Tests oder Belüftungsanlagen mehr zu erreichen gewesen, urteilte Thomae. „Das geht alles schleppend. Und das verstehe ich nicht. Das Management durch die Regierung ist einfach schlecht.“

Corona-Lockerungen für Geimpfte: Grüne stellen Forderungen an Merkel - „War nur eine Frage der Zeit“

Ähnlich äußerte sich auf Anfrage von Merkur.de die Grünen-Abgeordnete Kordula Schulz-Asche. „Es war nur eine Frage der Zeit, bevor wir uns mit der Situation konfrontiert sehen, ob und inwieweit manche Grundrechtseinschränkungen, die zur Eindämmung der Pandemie nötig sind, auch bei Geimpften fortgelten müssen“, erklärte die Infektionsschutz-Berichterstatterin der Bundestags-Grünen. 

Auch sie erhob Forderungen an Angela Merkels Regierung: „Die Bundesregierung muss zusammen mit den Landesregierungen ein transparentes Verfahren entwickeln und auch öffentlich und verständlich kommunizieren, inwieweit die neuen Erkenntnisse in die Infektionsschutz-Maßnahmen miteinbezogen werden können“, sagte Schulz-Asche. Ausnahmen sollten aber auf wissenschaftlicher Basis und an die jeweiligen Einsatzorte angepasst werden.

Wenn Geimpfte ohne Schnelltest zu Friseur oder in den Einzelhandel gehen könnten, könne das knappe Ressourcen schonen. In sensiblen Bereichen wie Pflegeeinrichtungen, solle aber „nur als allerletztes“ von den aktuellen Maßnahmen abgewichen werden. Die Debatte dürfe zugleich nicht von der aktuell kritischen Lage ablenken, betonte Schulz-Asche: „Die dritte Welle muss zunächst wirkungsvoll gebrochen werden, Bund und Länder müssen dazu endlich eine wirksame Strategie vorlegen.“ Derzeit diskutiert die Spitzenpolitik über einen „Brücken-Lockdown“. (fn)

Source: merkur

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