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Masken- und Testpflicht für Schüler untersagt? Fragwürdiges Urteil von Amtsgericht Weimar sorgt für Aufsehen

2021-04-12T03:37:57.837Z


Für die meisten Schüler in Deutschland gilt wegen der Corona-Krise derzeit eine Masken- und Testpflicht. Nun sorgt ein Urteil des Weimarer Amtsgerichts für Wirbel, das diese Maßnahmen offenbar untersagt.


Für die meisten Schüler in Deutschland gilt wegen der Corona-Krise derzeit eine Masken- und Testpflicht. Nun sorgt ein Urteil des Weimarer Amtsgerichts für Wirbel, das diese Maßnahmen offenbar untersagt.

Weimar - Die coronabedingte Masken- und Testpflicht an Schulen in Deutschland findet bei der Mehrzahl an Eltern Unterstützung, liefert aber auch Zündstoff. Nun sorgt ein im Internet verbreitetes Urteil vom Amtsgericht Weimar in Thüringen für große Aufregung. In einer einstweiligen Anordnung für zwei Schulen wurde offenbar eine Reihe von Maßnahmen untersagt. Begründet wurde die Klage vor allem mit einer im Raum stehenden „Kindeswohlgefährdung“. Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21 , das eine Mutter für ihre beiden dort unterrichteten Kinder erwirkt haben soll, ist offenbar auch für die anderen Schüler gültig.

In der einstweiligen Anordnung, die Merkur.de zwar vorliegt, dessen Rechtsgültigkeit allerdings bisher nicht abschließend bestätigt werden konnte, heißt es unter anderem, dass den Leitungen und Lehrern untersagt wird, Schülern und Kindern Masken-, Schnelltests oder Mindestabstände vorzuschreiben. In dem mehr als 170 Seiten umfassenden Dokument ist wörtlich zu lesen:

„Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OPMaske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.“

Des Weiteren ordnet das Gericht dem Urteil zufolge die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung an.

Corona-Urteil aus Weimar sorgt für Wirbel: Ministerium äußert sich

Wie die Bild-Zeitung vom Bildungsministerium erfahren haben will, soll der Beschluss dort bekannt sein. Es handle sich dabei um eine Familienrechtssache mit zwei Kindern. Auswirkungen auf die Corona-Maßnahmen an allen anderen Thüringer Schulen habe dieses Urteil dem Bericht zufolge allerdings nicht. „Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter“, wird das Ministerium zitiert.

Weimarer Urteil gegen Maskenpflicht für Schüler: Landtagsabgeordneter bestätigt Prüfung

Auch nach Angaben von Steffen Dittes, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Linken im Thüringer Landtag, ist das Urteil des Amtsgerichts echt. Er bestätigte am Samstag auf Twitter, das Bildungs- und Justizministerium in Thüringen überprüfe derzeit Rechtsmittel gegen dieses Urteil. 

Sowohl @BildungTH als auch #Justizministerium prüfen Rechtsmittel zur schnellen Überprüfung der einstweiligen Anordnung im weiteren gerichtlichen Verfahren.

— Steffen Dittes (@St_Dittes) April 10, 2021

Über die aktuelle Corona-Lage in Deutschland berichten wir in unserem News-Ticker.

Weimarer Urteil gegen Maskenpflicht an Schule - fragwürdige Experten-Gutachten

In der Begründung für die Entscheidung werden neben Gutachten und Literaturquellen verschiedene Sachverständige angeführt, deren Expertise in der Vergangenheit bereits zumindest als fragwürdig eingestuft wurde. Darunter die Professorin Ulrike Kämmerer, die öffentlich die Nachweisbarkeit des Coronavirus durch PCR-Tests anzweifelt oder die Professorin Ines Kappstein, eine bekennende Maskengegnerin.

Urteil gegen Corona-Maßnahme an Weimarer Schulen: Nicht die erste umstrittene Entscheidung

Unklar ist derzeit ob, beziehungsweise wie lange das Urteil des Weimarer Amtsgerichtes Bestand hat. Auch inwiefern die Entscheidung Konsequenzen für künftige ähnliche Klagen haben könnte, ist noch nicht einzuschätzen. Feststeht, dass das Amtsgericht Weimar bereits in der Vergangenheit umstrittene Entscheidungen zu Corona-Maßnahmen getroffen hatte. Im Januar wurde ein Mann freigesprochen, der gegen die Corona-Verordnung in Thüringen verstoßen hatte, die ein Richter allerdings als „unverhältnismäßig“ und somit als „nichtig“ eingestuft hatte. Auch im Landkreis München drohten Eltern kürzlich wegen der Testpflicht an Schulen mit dem Anwalt. (va)

Source: merkur

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