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Corona-Notbremse: Droht Merkels Regierung im Bundestag der Super-Gau? Linke, AfD und FDP blocken

2021-04-14T16:22:48.308Z


Mit einer bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse will Kanzlerin Angela Merkel die dritte Welle brechen. Doch es gibt noch einige Hürden zu überwinden. Mit einer bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse will Kanzlerin Angela Merkel die dritte Welle brechen. Doch es gibt noch einige Hürden zu überwinden. Berlin – Die Bundesregierung will das im Grundgesetz verankerte Infektionsschutzgesetz ändern. Einen ersten Gesetzentwurf brachte die Große Koalition bereits auf den Weg. Diesen ordnete die GroKo als Einspruchsgesetz ein. Damit braucht der Entwu


Mit einer bundesweit einheitlichen Corona-Notbremse will Kanzlerin Angela Merkel die dritte Welle brechen. Doch es gibt noch einige Hürden zu überwinden.

Berlin – Die Bundesregierung will das im Grundgesetz verankerte Infektionsschutzgesetz ändern. Einen ersten Gesetzentwurf brachte die Große Koalition bereits auf den Weg. Diesen ordnete die GroKo als Einspruchsgesetz ein. Damit braucht der Entwurf nicht die Zustimmung des Bundesrats.*

Die Länderkammer kann letztlich zwar Einspruch gegen den Gesetzentwurf einlegen. Dies könnte der Bundestag aber übergehen und das Gesetz trotzdem durchbringen. Das beschleunigt den gesamten Vorgang enorm. Um im Kampf gegen die Corona-Pandemie* zusätzlich Zeit zu sparen, wurde der Gesetzentwurf von den beiden Koalitionsfraktionen eingereicht. Der Vorteil: Die Beratungen über den Entwurf gehen schneller voran als etwa bei einem Regierungsentwurf.

Am Dienstag wurde der Gesetzentwurf vom Kabinett sowie den Fraktionen der Koalitionspartner CDU*/CSU* und SPD* beschlossen. Schon am Freitag soll dann der Bundestag darüber beraten. Dort dürfte der Entwurf vor allem bei AfD* und FDP* auf wenig Gegenliebe stoßen. Größter Stein des Anstoßes sind die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr. Auch die Linke* will dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form wohl nicht zustimmen. Droht dem Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel* also der Super-Gau?

Die Hürde im Plenum ist jedenfalls hoch: Es braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit, wie bei Grundgesetzänderungen üblich. Und genau da droht der Regierung ein böses Erwachen. Möglicherweise scheitert die geplante „Bundes-Notbremse“ am Veto des Parlaments.

Corona-Notbremse: Zweidrittelmehrheit wackelt - Linke, AfD und FDP wollen dagegen stimmen

Insgesamt sitzen 709 Abgeordnete im 19. Deutschen Bundestag* (Stand: März 2021). Die Große Koalition kommt auf insgesamt 397 Abgeordnete (CDU/CSU 245, SPD 152). Dazu kämen die Stimmen der Grünen (67), die ihre Unterstützung bereits angekündigt haben. Dies wären insgesamt 464 Stimmen – zu wenig für die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit Grundgesetzänderung von 473. Der GroKo fehlen also mindestens neun Stimmen.

Selbst bei geschlossenem Abstimmungsverhalten der Fraktionen* von CDU/CSU, SPD und Grünen ohne Abweichler bräuchte es Hilfe von Bundestagsabgeordneten* anderer Parteien. Das doch noch Zustimmung von der AfD kommt, ist nahezu ausgeschlossen. Vielmehr gilt es aus Sicht der Kanzlerin und ihrer Minster:innen, bei FDP und Linke ein Umdenken einzuleiten.

Wie so häufig dürften dabei einige Änderungen am aktuellen Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Liberalen und die Linke doch noch für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes stimmen. Der inzwischen verstorbene frühere Verteidigungsminister und Jurist Peter Struck (SPD) formulierte einst das „Strucksche Gesetz“: „Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es hineingekommen ist.“ Und so wird es vermutlich auch dieses Mal wieder kommen. (kh) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Rubriklistenbild: © Annegret Hilse/dpa

Source: merkur

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