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Corona-Regeln: Schulen, Einkaufen, Ausgangssperre - Das gilt diese Woche in Bayern

2021-04-14T03:59:11.167Z


München – Die Lockerungen, die man sich für die Zeit nach den Osterferien erhofft hatte, kommen so nicht. Doch die Bürger müssen sich in Bayern auf mehrere neue Corona-Vorschriften einstellen.


München – Die Lockerungen, die man sich für die Zeit nach den Osterferien erhofft hatte, kommen so nicht. Doch die Bürger müssen sich in Bayern auf mehrere neue Corona-Vorschriften einstellen.

Für die Zeit nach den Osterferien plante der Freistaat Bayern vor allem für die Bereiche Gastronomie, Sport und Kultur umfassende Lockerungen. In Anbetracht der steigenden Inzidenzen* verschieben sich die Öffnungsperspektiven. Dennoch gilt ab 12. April manche neue Regel: An Schulen und im Einzelhandel etwa setzt man auf obligatorische Tests.

Corona in Bayern: Das gilt jetzt für die Schulen

Der Inzidenzwert* am Freitag bestimmt jeweils das Verfahren der Schulen in der darauffolgenden Woche: Liegt sie bei über 100, lernen Schüler im Distanzunterricht von zu Hause aus – mit Ausnahme der Abschlussklassen, für die dann Wechselunterricht gilt.

Testpflicht an Schulen

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt ab heute ein negatives Testergebnis. Die Schüler sollen jetzt zweimal in der Woche in der Schule einen Schnell- oder Selbsttest* machen. Bisher war diese Testpflicht nur für eine Inzidenz von über 100 geplant, jetzt gilt sie generell. Lehrkräfte und andere an Schulen tätige Personen müssen sich ebenfalls testen lassen. Alternativ gilt auch ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum oder einer Apotheke. Die Testpflicht gilt außerdem auch für eine etwaige Notbetreuung.

Corona in Bayern: Das gilt jetzt für den Einzelhandel

Inzidenzunabhängig öffnen dürfen weiterhin Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf, darunter Supermärkte, Drogerien und Optiker. Ebenso Friseure sowie Dienstleistungsbetriebe, die für Körperhygiene und -pflege erforderlich sind - ein Test ist nicht notwendig. Ansonsten gelten ab sofort zwei neue Regeln für den Handel in Bayern: Für Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumen- und Buchläden gelten jetzt die gleichen Regeln wie für alle anderen Geschäfte abseits des täglichen Bedarfs. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist das Einkaufen jetzt mit vorheriger Terminvereinbarung („Click & Meet) zulässig. Sobald die Inzidenz über 200 liegt, ist nur noch das Abholen vorbestellter Waren („Click and Collect“) erlaubt.

Testpflicht im Einzelhandel

Liegt die Inzidenz zwischen 100 und 200, ist „Click & Meet“ nun weiterhin zulässig – allerdings nur unter Vorlage eines negativen Testergebnisses (maximal 48 Stunden alter PCR- oder 24 Stunden alter Schnelltest). Alternativ können Einzelhändler ihren Kunden vor Ort auch Schnelltests anbieten oder mit ihnen einen Selbsttest „unter Aufsicht“ durchführen. Bis derartige Selbsttests mit digitalen Nachweisen kombiniert werden können, müssen Kunden für jedes Geschäft, das sie betreten möchten, aufs Neue einen Selbsttest machen.

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Corona in Bayern: Ab 12. April gilt es, einige neue Regeln zu beachten.

© Peter Kneffel/dpa

Gastronomie, Sport und Kultur

Die bislang für den 12. April geplanten Öffnungsschritte für die Bereiche Gastronomie, Sport und Kultur bleiben mindestens bis 26. April ausgesetzt. Restaurants dürfen Essen zum Abholen weiterhin verkaufen oder liefern. Ab 2. Mai sollen Gastronomien bei einer Inzidenz unter 50 im Außenbereich öffnen dürfen, sofern der Wert seit 14 Tagen stabil ist. Auch Theater, Opern und Kinos dürften dann wieder öffnen. Kontaktfreier Sport im Innen-, sowie Kontaktsport im Außenbereich wären dann erlaubt.

Corona-„Notbremse“: Dazu gehört auch eine Ausgangssperre

Wo die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, tritt ab dem übernächsten Tag die „Notbremse“* in Kraft. Museen und Zoos müssen schließen, zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Ein Haushalt dürfte sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Maximal könnten fünf Menschen zusammenkommen, wobei Kinder unter 14 nicht mitgerechnet werden. C. SCHRAMM

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Rubriklistenbild: © Peter Kneffel/dpa

Source: merkur

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