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Bayern: Freie Wähler verärgern CSU mit geplanter Beschwerde gegen Notbremse

2021-04-15T14:25:49.019Z


Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gingen »ohne Not« Kompetenzen an den Bund, sagt Freie Wähler-Chef Aiwanger – und will Verfassungsbeschwerde einlegen. Von der CSU gibt es für den Vorstoß des Koalitionspartners deutliche Worte.


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Hubert Aiwanger, Bundesvorsitzender der Freien Wähler (Archivbild)

Foto: Matthias Balk / dpa

Die Freien Wähler wollen juristisch gegen das Infektionsschutzgesetz vorgehen. Bei der geplanten Verfassungsbeschwerde solle die geplante nächtliche Ausgangsbeschränkung im Fokus stehen, sagte der Freie-Wähler-Bundesvorsitzende und bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger im Bayerischen Rundfunk.

Der Freie-Wähler-Chef kritisierte die geplanten Kompetenzerweiterungen für den Bund. »Wir haben jahrzehntelang vom Föderalismus geschwärmt, und nun geben wir ohne Not die Kompetenzen an den Bund ab.«

Aiwanger hatte bereits in der Vergangenheit in der Corona-Politik immer wieder andere Positionen als Ministerpräsident Markus Söder vertreten – ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die von der CSU mitgetragene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes würde der Auseinandersetzung eine neue Dimension geben.

»Die Klagen eines Herrn Aiwanger gegen die Notbremse beeindrucken das Virus nicht«.

CSU-Generalsekretär Markus Blume

CSU-Generalsekretär Markus Blume warf den Freien Wählern vor, diese hätten »den Ernst der Lage nicht erkannt«. »Fakt ist: Die Klagen eines Herrn Aiwanger gegen die Notbremse beeindrucken das Virus nicht«, erklärte er. Die Menschen bräuchten jetzt verlässliche Lösungen und keinen Flickenteppich.

Aiwanger sagte im Bayerischen Rundfunk, er wolle zunächst abwarten, was genau beschlossen werde. »Man kann erst klagen, wenn man weiß, gegen was man klagt.« Nächtliche Ausgangsbeschränkungen als Maßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus schloss er nicht grundsätzlich aus, er lehnt sie aber als pauschale Maßnahme ab.

Es könne im Einzelfall sinnvoll sein, etwa wenn ein Landkreis hohe Zahlen habe und junge Leute »mit der Polizei Katz und Maus spielen und nachts Partys feiern«, sagte Aiwanger. »Aber nicht im Mai um 21 Uhr, wenn die Sonne noch scheint – da bleibt doch niemand zu Hause, da gibt es Proteste.«

Am Donnerstag hatte bereits Handels- und Gastronomieverbände Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz angedroht. »Die Regierung zwingt uns, weitere juristische Schritte zu unternehmen, weil wir schlicht am Ende sind«, sagte Alexander von Preen, Vorstandschef des Sporthandelsverbunds Intersport, dem »Handelsblatt«.

fek/dpa/AFP

Source: spiegel

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