The Limited Times

Now you can see non-English news...

Bremen: Flüchtlingsamts-Chefin räumt Vorwürfe teilweise ein, bestreitet aber Straftaten

2021-04-15T17:19:59.910Z


Erst hieß es, die Chefin des Bremer Flüchtlingsamtes habe massenhaft unrechtmäßig Asyl gewährt. Vor Gericht steht sie nun wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Beamtenrecht. Der Prozess könnte kurz werden.


Bild vergrößern

Zentrale des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg (Archivbild)

Foto: Christoph Hardt / Future Image / imago images

Die Aufregung um die Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) war groß, als im Sommer 2018 bekannt wurde, dass die dortige Behördenchefin angeblich etliche Asylsuchende unrechtmäßig vor der Abschiebung bewahrt haben soll. Knapp drei Jahre später muss sich die 60-Jährige nur noch für einen Bruchteil der anfänglichen Vorwürfe vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft legt der Behördenleiterin insgesamt 14 Straftaten zur Last. Sie habe in sechs Fällen Dokumente manipuliert und in sechs weiteren Fällen Dienstgeheimnisse an einen mitangeklagten Rechtsanwalt weitergegeben. Dabei handelte es sich beispielsweise um die Standardfragen im Asylverfahren oder Bamf-Berichte zur Lage in Ländern wie Bulgarien.

Außerdem geht es um Vorteilsannahme: Die Beamtin habe sich zweimal von dem Anwalt eine Hotelübernachtung bezahlen lassen. Der auf Asylrecht spezialisierte Jurist aus Hildesheim wurde wegen acht Taten angeklagt. Der 42-Jährige habe unter anderem ausreisepflichtigen Flüchtlingen zum Untertauchen geraten.

Prozess könnte rasch enden

Ein langwieriger Prozess ist nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa nach dem ersten Prozesstag nicht zu erwarten. Die Verteidigung drang demnach auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Es gebe ein Missverhältnis zwischen Aufwand und absehbarem Ergebnis, sagte Anwalt Henning Sonnenberg. Die angeklagten Taten passten eher vor ein Amtsgericht, sagte auch die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens: »Das Verfahren gehört vom Umfang vor ein Landgericht, nicht von der Straferwartung.« Die Strafkammer könne sich eine Einstellung gegen Auflagen vorstellen, sagte Gerichtssprecher Jan Stegemann. Die Staatsanwaltschaft will sich am kommenden Dienstag (20. April) zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens äußern.

Die Angeklagten hatten die gegen sie erhobenen Vorwürfe zuvor über ihre Verteidiger eingeräumt. Sie argumentierten aber, dass das Verhalten nicht strafbar gewesen sei. Die Beamtin habe das Geld für die Übernachtungen, zweimal 65 Euro, dem Anwalt in bar übergeben, damit er die Rechnung bezahlt. Bei den angeblichen verratenen Dienstgeheimnissen seien Dokumente weitergeleitet worden, auf die ein Anwalt ein Recht habe.

»Wir halten die Vorwürfe so nicht für verurteilungsfähig«, sagte eine Verteidigerin der Ex-Amtschefin. Sie beklagte in der Affäre von 2018 eine öffentliche Vorverurteilung der Beamtin durch das Bamf und die Staatsanwaltschaft. »Der Schaden, der für unsere Mandantin entstanden ist, ist kaum wiedergutzumachen«. Ein weiterer Verteidiger argumentierte, die weitergeleiteten Dokumente könnten keine Verschlusssache der Behörden sein. Alle Beteiligten an Asylverfahren bräuchten sie für ihre Arbeit. Allerdings leitete die Beamtin auch eine Liste mit 3600 Namen von Flüchtlingen weiter, die noch nicht erkennungsdienstlich behandelt waren.

Berichte über echtes oder vermutetes Fehlverhalten in der Bremer Bamf-Außenstelle hatten 2018 zu einer großen Debatte über das Asylwesen geführt. Der Verdacht stand im Raum, dass in Bremen in Hunderten Fällen unberechtigt Asyl gewährt worden sei. Behördeninterne Prüfungen zeigten zwar organisatorische Mängel in der Außenstelle wie beim Bamf in Nürnberg auf. Die Bremer Asylbescheide hatten aber bis auf wenige Dutzend Ausnahmen rechtlich Bestand.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte umfassend und klagte 121 Straftaten an. Das Landgericht Bremen sah aber nur die beamtenrechtlichen Verstöße als potenziell strafbar an; angeklagte Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden fallen gelassen. Die Vorsitzende Richterin Maike Wilkens legte in der Verhandlung dar, welche Rechtsfragen in der komplizierten Materie noch geklärt werden müssten.

Ob und wie weit in Bremen tatsächlich das Asylrecht gedehnt wurde, wird sich in dem Strafprozess nicht klären lassen. Auffällig war über Jahre hinweg eine hohe Anerkennungsquote. Auch 2020 fanden 50,5 Prozent aller Geflüchteten Schutz in Bremen, wie das Bamf in Nürnberg auf Anfrage mitteilte. Im Bundesdurchschnitt waren es 43,1 Prozent.

Aktenzeichen: 2 KLs 311 Js 71761/17

fek/dpa

Source: spiegel

All news articles on 2021-04-15

You may like

Trends 24h

Latest

© Communities 2019 - Privacy

The information on this site is from external sources that are not under our control.
The inclusion of any links does not necessarily imply a recommendation or endorse the views expressed within them.