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Corona im Landkreis München: Notbremse tritt Freitag in Kraft - Das sind die Regeln

2021-04-15T07:22:54.271Z


126,7 – so hoch war die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen am Mittwoch im Landkreis München. Weil dies der dritte Tag in Folge mit Werten über 100 war, greift ab Freitag die Notbremse: Strengere Regeln sollen die Infektionskurve abflachen.


126,7 – so hoch war die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen am Mittwoch im Landkreis München. Weil dies der dritte Tag in Folge mit Werten über 100 war, greift ab Freitag die Notbremse: Strengere Regeln sollen die Infektionskurve abflachen.

Landkreis München – „Nach einer kurzen und wie vermutet trügerischen Phase sinkender Zahlen ist seit Ende der Osterfeiertage leider auch im Landkreis München ein deutlicher und kontinuierlicher Anstieg in den täglichen Meldungen der Neuinfektionen zu erkennen“, teilte Landrat Christoph Göbel am Mittwoch mit. „Die dritte Welle hat den Landkreis München fest im Griff. Entsprechend tritt nun ab Freitag die Notbremse auch hier in Kraft. Das ist richtig und wichtig, um die Infektionskurve wieder abzuflachen“, so Göbel in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Corona im Landkreis München: Inzidenz den dritten Tag über 100 - Notbremse gilt ab Freitag

Grundlage für die ab Freitag geltenden Regeln ist die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die mit der letzten Änderung verschärfte Maßnahmen vorsieht. Dazu zählen vor allem die Regularien, die den Einzelhandel betreffen. Zwar dürfen Ladengeschäfte in der Inzidenzphase von 100 bis 200 im Modus „click & meet“ für Kunden mit gebuchten Terminen weiter öffnen. Doch wer den Laden betreten will, muss nun einen höchstens 24 Stunden alten negativen Corona-Schnelltest oder einen PCR-Test (Entnahme maximal 48 Stunden vorher) vorweisen. Dies gilt nicht für Kunden, die lediglich draußen Ware entgegennehmen. Von diesen Regelungen gänzlich ausgenommen bleiben die auch bisher inzidenzun-abhängigen Geschäfte wie Drogerien oder Lebensmittelläden.

Notbremse im Würmtal: Einkaufen nur mit negativem Corona-Test - Ausgangssperre ab 22 Uhr

Ab der Nacht von Freitag auf Samstag gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnungen ist dann untersagt, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen wie medizinische Notfälle, berufliche Tätigkeiten, Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Betreuung hilfsbedürftiger Personen und Minderjähriger oder die Versorgung von Tieren.

Stärker als bisher eingeschränkt werden auch die privaten Kontakte. Treffen sind ab Freitag nur noch mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt – sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum (Wohnung, Garten). Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Ehegatten und Partner einer Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Corona im Landkreis München: Wechseln auch Schulen bald wieder in Distanzunterricht?

Auch Sport ist ab Freitag nur noch kontaktfrei und unter Beachtung obiger Regeln erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.

Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sind davon abweichend getaktet: Für sie gibt der Landkreis jeweils am Freitag die aktuelle Inzidenzregelung bekannt, die dann für die gesamte folgende Woche gilt. Landrat Göbel geht davon aus, dass für diese Einrichtungen in der nächsten Woche ebenfalls die Inzidenz über 100 gilt. Schulen wechseln dann grundsätzlich in den Distanzunterricht. Lediglich in den Abschlussklassen (4. Klasse Grundschule, Abschlussklassen aller Schularten sowie elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen) findet Wechsel- oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 Metern statt. Für diese Schüler gilt die Testpflicht weiterhin. Somit wären in der nächsten Woche alle Kindertageseinrichtungen und organisierte Spielgruppen für Kinder geschlossen. Nur Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt.

Abgesehen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen vollzieht sich die Rückkehr zu den Regelungen für Inzidenzen unter 100 automatisch, sobald dies drei Tage in Folge gegeben ist – allerdings auch erst nach einem Karenztag.

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(Von Martin Schullerus)

Source: merkur

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