Georg Nüßlein
Foto: Soeren Stache / picture alliance / dpaDer Bundestag hat erneut die Immunität des unter Korruptionsverdachts stehenden Abgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Das Parlament machte damit den Weg für weitere Maßnahmen gegen den ehemaligen CSU-Parlamentarier frei.
Nüßlein steht wegen Geschäften mit Corona-Schutzmasken in der Kritik. Konkret erteilte das Parlament die Genehmigung »zum Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse«. Auslöser war ein Schreiben des Bundesjustizministeriums. Der Beschluss erfolgte – wie in diesen Fällen üblich – einstimmig.
Nüßlein soll Provisionen in sechsstelliger Höhe für die Vermittlung von Maskengeschäften kassiert haben. Gegen ihn ermittelt die Münchner Generalstaatsanwaltschaft unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Im vergangenen Monat wurden die Ermittlungen ausgeweitet. Demnach ermittelt die Behörde inzwischen gegen einen dritten Beschuldigten.
Den Ermittlungen zufolge soll Nüßlein über seine Beraterfirma eine Provision in Höhe von 660.000 Euro erhalten haben – für Vermittlertätigkeiten im Zusammenhang mit millionenschweren Aufträgen für die Beschaffung von Corona-Schutzausrüstung für Ministerien und die Bundespolizei. Wie aus einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss hervorgeht, soll das mutmaßliche Schmiergeld über das Liechtensteiner Bankkonto einer Offshore-Firma in der Karibik geflossen sein.
Nüßlein will Mandat behalten
Der frühere CSU-Politiker hat inzwischen seine Partei und die Unionsfraktion im Bundestag verlassen. Sein Mandat will er aber bis zum Ende der Wahlperiode behalten. Die Vorwürfe weist er zurück.
Nüßleins Immunität war bereits Ende Februar aufgehoben worden, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einschließlich Durchsuchungen zu ermöglichen. Dies muss jedoch neu geschehen, wenn Ermittlungsbehörden über den ursprünglichen Beschluss hinausgehende Schritte unternehmen wollen.
mfh/dpa