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Hartz IV: Corona-Zuschlag vor Auszahlung - doch Gericht mahnt: Betrag „zu gering und verfassungswidrig“

2021-04-15T03:58:48.635Z


Die Bundesregierung brachte im Februar eine einmalige Hilfszahlung von 150 Euro für Hartz-IV-Empfänger auf den Weg. Doch das Sozialgericht Karlsruhe übt am geplanten Betrag deutliche Kritik. Die Bundesregierung brachte im Februar eine einmalige Hilfszahlung von 150 Euro für Hartz-IV-Empfänger auf den Weg. Doch das Sozialgericht Karlsruhe übt am geplanten Betrag deutliche Kritik. München - Die Corona-Pandemie* trifft finanziell schwächere Mitbürger besonders hart. Masken und Desinfektionsmittel kosten, Arbeitsplätze sind unsicher und schwere Krankheitsverläufe treten in sozial-schwach


Die Bundesregierung brachte im Februar eine einmalige Hilfszahlung von 150 Euro für Hartz-IV-Empfänger auf den Weg. Doch das Sozialgericht Karlsruhe übt am geplanten Betrag deutliche Kritik.

München - Die Corona-Pandemie* trifft finanziell schwächere Mitbürger besonders hart. Masken und Desinfektionsmittel kosten, Arbeitsplätze sind unsicher und schwere Krankheitsverläufe treten in sozial-schwachen Haushalten nachweislich häufiger auf. Die Bundesregierung beschloss deshalb im Februar eine Unterstützung für Leistungsbezieher: 150 Euro sollten Empfänger der Grundsicherung im Mai empfangen. Zu spät und zu gering falle die Hilfe aus, bemängeln Kritiker. Unterstützung bekommen sie vom Sozialgericht Karlsruhe.

Corona-Bonus für Hartz-IV-Empfänger: Gericht kritisiert Regierung scharf

Für die geplante Hilfszahlung von 150 Euro an Erwachsene, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, muss die Regierung Kritik einstecken. Erst Ende März urteilte das Sozialgericht Karlsruhe, dass die geplanten Zahlungen zu gering und verfassungswidrig seien. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden, merkte das Gericht an. Auch habe die Bundesregierung bei der Ermittlung der Zahlungshöhe den Ansprüchen nicht genügt. Das Sozialgericht sieht eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat als angemessen an. Die Opposition schließt sich der grundsätzlichen Kritik am Hilfspaket an.

Corona-Zahlung an Hartz-IV-Empfänger „wahltaktische Almosen“

„Das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe ist eine Klatsche für die Krisenpolitik der Bundesregierung. Das Gericht kassiert das wahltaktische Almosen der Großen Koalition und fordert echte Hilfen“, meint Grünen-Politiker Sven Lehmann gegenüber der dpa. Parteiübergreifend wird der späte Auszahlungszeitpunkt im Mai kritisiert. Die Hilfen kämen zu spät, moniert auch FDP-Bundestagssprecher Pascal Kober. Trotz der Kritik will Hubertus Heils Ministerium an den Plänen festhalten. Schon Anfang März stimmte der Bundesrat dem Gesetzesvorschlag zu.

Hartz-IV-Empfänger in der Corona-Krise: Grüne und SPD fordern weitere Unterstützung

Wie WAZ schreibt, fordern die Grünen ein Unterstützungspaket, das weit über die Pläne der Bundesregierung hinausgeht. So soll es einen monatlichen Aufschlag auf die Grundsicherung über die gesamte Dauer der Pandemie geben. „Wir fordern einen monatlichen Krisenaufschlag von 100 Euro für Erwachsene und 60 Euro für Kinder“, so Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt gegenüber der WAZ. Wie die Ausgaben finanziert werden sollen bleibt jedoch offen. Die SPD forderte im Vorfeld der Soforthilfe-Entscheidung eine Erhöhung auf 200 Euro. Wie es scheint, setzte sich wohl die Union durch. Noch im Mai sollen 150 Euro Corona-Bonus an Empfänger von Grundsicherung ausgezahlt werden. (dpa/jjf)

Rubriklistenbild: © Jan Huebner/Blatterspiel/IMAGO

Source: merkur

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