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Richterin befreit Schulkind von Maskenpflicht: Ministerium reagiert jetzt

2021-04-15T04:00:08.740Z


Das Amtsgericht Weilheim hat ein Kind, das die Realschule in Schlehdorf besucht, von der Maskenpflicht befreit. Inzwischen hat sich das Kultusministerium dazu geäußert. Das Amtsgericht Weilheim hat ein Kind, das die Realschule in Schlehdorf besucht, von der Maskenpflicht befreit. Inzwischen hat sich das Kultusministerium dazu geäußert. Schlehdorf/Weilheim - In dem Beschluss ordnete das Familiengericht am Dienstag (13. April) an, dass die Schulleitung dem Kind ab sofort nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Die E


Das Amtsgericht Weilheim hat ein Kind, das die Realschule in Schlehdorf besucht, von der Maskenpflicht befreit. Inzwischen hat sich das Kultusministerium dazu geäußert.

Schlehdorf/Weilheim - In dem Beschluss ordnete das Familiengericht am Dienstag (13. April) an, dass die Schulleitung dem Kind ab sofort nicht mehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände vorschreiben darf. Die Eltern hatten sich dagegen vor Gericht gewehrt.

Corona in Bayern: Schulkind von Maskenpflicht befreit - so begründet Richterin Entscheidung

Die Richterin sieht das „Kindeswohl im konkreten Fall gefährdet“, heißt es in dem Beschluss, der dem Tölzer Kurier vorliegt. Darin steht, das Kind habe in einer persönlichen Anhörung erklärt, dass es, wenn es die Maske über einen längeren Zeitraum tragen müsse, unter Kopfschmerzen und Übelkeit leide. Im vergangenen Jahr habe es die Mutter teilweise mehrmals wöchentlich wegen Beschwerden von der Schule abholen müssen.

Seit Oktober 2020 hatte das Kind ein Attest und war bis Ostern von der Corona-Maskenpflicht befreit. Der Schulleiter habe dann auf ein neues Attest bestanden, was auch vorgelegt wurde. Der Rektor habe es „nicht anerkennen wollen, weil er dies nicht beurteilen könne“. Deshalb ging die Angelegenheit nun vor Gericht. Die Richterin beruft sich auf Sachverständige, die zu dem Schluss kommen, dass bei Kindern das Tragen von Gesichtsmasken „eine erhebliche Gefährdung des geistigen und körperlichen Wohles“ nach sich ziehen könne. Geschildert werden verschiedene Erkrankungsbilder, aber auch „Nebenwirkungen auf das emotionale Erleben und die soziale Kommunikation“. Im weiteren Verlauf der Entscheidung wird die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als „verfassungswidrig“ bezeichnet.

Schülerin von Corona-Maskenpflicht befreit - Kultusministerium spricht von „Einzelfallentscheidung“

Grundsätzlich wird durch die Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Corona-Verordnung gekippt. Denn für eine solche rechtliche Überprüfung wäre nicht das Amtsgericht zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte. Auch eine Sprecherin des Gerichts bezeichnet die Angelegenheit als Einzelfallentscheidung.

Schulleiter Manfred Ilitz möchte sich zum konkreten Fall nicht äußern und verweist aufs Kultusministerium. Auch dort bezeichnet man die Sache als Einzelfallentscheidung: „Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Maßnahmen an Schulen nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen“, teilt Pressechef Günther Schuster auf Anfrage mit. „Die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof als rechtmäßig eingestuften Infektionsschutzmaßnahmen gelten für alle Lehrkräfte und Schüler, einschließlich der Maskenpflicht, auch vor dem Hintergrund dieser familiengerichtlichen Einzelentscheidung unverändert fort.“ Ob das Kultusministerium Rechtsmittel einlege, stehe noch nicht fest.

Unterdessen hat die Staatsregierung den Corona-Lockdown im Freistaat offiziell bis zum 9. Mai verlängert, die Stadt München ein Alkoholverbot erlassen. Alle Pandemie-News finden Sie in unserem aktuellen Ticker.

Source: merkur

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