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S-Bahn-Unglück von Schäftlarn: Bericht benennt Fehler des Lokführers

2022-06-22T16:42:08.691Z


Schäftlarn – Vier Monate nach dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen der Linie S 7 bei Schäftlarn verdichten sich die Hinweise auf Fehler eines Lokführers.


Schäftlarn – Vier Monate nach dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen der Linie S 7 bei Schäftlarn verdichten sich die Hinweise auf Fehler eines Lokführers.

Nach einem Zwischenbericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (EBU), der seit gestern im Internet abrufbar ist, soll der 54-jährige Lokführer der Richtung München fahrenden S-Bahn „unzulässig“ am Halt zeigenden Ausfahrsignal vorbeigefahren sein. der Zug daraufhin zwangsweise gebremst wurde, löste der Triebfahrzeugführer die sogenannte PZB-Zwangsbremsung auf und setzte die Fahrt fort, „ohne vorher den zuständigen Fahrdienstleiter über Zugfunk verständigt zu haben“, heißt es in dem Bericht des EBU.

Zusammenstoß mit 57 km/h

Um 16.35 Uhr jenes 14. Februar kam es daraufhin mit Tempo 57 km/h nördlich des Bahnhofs Ebenhausen-Schäftlarn zu einer Kollision mit einer stehenden S-Bahn, die in Richtung Wolfratshausen unterwegs war. Ein afghanischer Asylbewerber, der vorne im Zug saß, starb, zehn Personen wurden schwer und 47 Personen leicht verletzt. Durch die Auswertung der Fahrtenregistrierung, so stellt der Bericht fest, sei ferner eine weitere Pflichtverletzung des Lokführers festgestellt worden. Er hatte schon vor dem Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn eine Zwangsbremsung durch Betätigung einer Freitaste eliminiert, ohne wie vorgeschrieben den Fahrdienstleiter zu verständigen. Der Bericht des EBU regt an, die Lokführer besser zu schulen. Auch eine technische Ergänzung, nach der eine Zwangsbremsung nicht unmittelbar aufgelöst werden könne, sei denkbar. Über eine Anklage des Lokführers, der aus dem Raum Fürstenfeldbruck stammt, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden.

Source: merkur

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