Stand: 23.02.2024, 09:52 Uhr
Von: Max Schäfer
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Mitgliedschaft in Cannabis-Vereinen, strenge Abgaberegeln und Kontrollen: So soll die Cannabis-Legalisierung der Bundesregierung aussehen.
Berlin – Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene hat 2021 die Legalisierung von Cannabis im Koalitionsvertrag festgelegt und knapp zwölf Monate später ein Eckpunktepapier präsentiert. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabiskonsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, äußerte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu dem Vorhaben.
Die Legalisierung im Kontext der Cannabis-Clubs soll nach einem Zeitraum von vier Jahren einer Überprüfung unterzogen werden. Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz der Gesundheit und der Jugend. Auch der illegale Markt soll beobachtet werden. Die Pilotprojekte zur kommerziellen Ausgabe von Cannabis in lizenzierten Läden sollen zunächst auf fünf Jahre angesetzt sein.
Cannabis-Vereine: Vorbilder kommen aus Spanien und Malta
Anfänglich soll die Produktion und Ausgabe von Cannabis vor allem in Cannabis-Verbänden stattfinden. Diese ähneln den „Cannabis Social Clubs“, die bereits in Ländern wie Spanien und Malta existieren. Dabei handelt es sich um eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder Genossenschaften zum Zweck des gemeinschaftlichen Anbaus und der Weitergabe von Cannabis. Der Anbau in den Vereinigungen ist ab Juli 2024 vorgesehen.
Cannabis-Vereine sollen eine wichtige Rolle im Zuge der Legalisierung spielen. (Symbolfoto) © Richard B. Levine / Imago Images
Die Anbauvereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis, um Cannabis anbauen zu dürfen. Diese gilt zunächst für sieben Jahre und kann frühstens nach fünf Jahren verlängert werden. Auch dazu ist ein Antrag nötig.
Welche Regeln für die Cannabis-Clubs gelten sollen
Eine Mitgliedschaft in mehreren Verbänden ist nicht gestattet. Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft liegt bei 18 Jahren und es wird ein Wohnsitz oder ständiger Aufenthaltsort in Deutschland vorausgesetzt. Für Mitglieder der Cannabis-Verbände sollen laut neuem Eckpunktepapier folgende Regeln gelten:
- Festsetzung einer maximalen Ausgabemenge von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat
- Maximal 30 Gramm pro Monat und Begrenzung des THC-Werts auf 10 Prozent für Personen unter 21 Jahre
- Ausgabe von sieben Samen oder fünf Stecklingen an Privatpersonen für den Eigenanbau
- Straffreier Besitz von maximal 30 Gramm in der Öffentlichkeit
- Die Genehmigung und Kontrolle des Anbaus und der Ausgabe in den Vereinen soll durch Landesbehörden erfolgen.
Für die Vereine gelten dabei zusätzliche Regeln:
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Obligation to report and document cannabis produced and dispensed by natural persons who must prove their reliability
Maximum 500 members per club
Appointment of representatives for youth protection, addiction and prevention with appropriate specialist knowledge
Consumption is prohibited on the club's premises
Serving alcohol, tobacco and other stimulants or intoxicants is prohibited
Access only for people aged 18 and over and with their place of residence or habitual residence in Germany
Mandatory cooperation with addiction prevention and counseling centers
Personal liability of the board of directors in the event of “pecuniary damage” or violation of the conditions in the event of intent or gross negligence.
In addition to the associations, private cultivation of cannabis should also be possible.
Automated assistance was used for this article. The article was carefully checked by editor Tobias Utz before publication.