Stand: 17.01.2024, 19:03 Uhr
Von: Amy Walker
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Wer den Antrag noch nicht gestellt hat, hat jetzt noch bis Ende Januar 2024 Zeit. Für Rentner winken dabei bis zu 5000 Euro als Zuschuss.
Berlin – Die ursprüngliche Deadline war der 30. September, dann wurde sie bis Ende Januar verlängert. Die zweite Frist läuft nun langsam aus, dabei ist für viele Rentner und Rentnerinnen potenziell viel Geld drin. Es geht um den Härtefallfonds, der dazu dient, niedrige Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge zu lindern. Hier sind die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen:
Renten-Zuschuss: Wer ist berechtigt, Geld aus dem Härtefallfonds zu erhalten?
Der Fonds, den die Regierung im vergangenen Jahr ins Leben rief, zielt darauf ab, Härtefälle unter Spätaussiedlern, Ostrentnern und jüdischen Migranten zu mildern. Schätzungsweise kommen etwa 200.000 potenzielle Antragsteller für den Härtefallfonds infrage.
Die Einmalzahlung ist für Rentner und Rentnerinnen gedacht, die am 1. Januar 2021 weniger als 830 Euro netto an gesetzlichen Renten (nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) erhalten haben UND:
- entweder Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)
- oder jüdische Kontingentflüchtlinge bzw. deren Angehörige aus der ehemaligen Sowjetunion
- oder Rentner und Rentnerinnen aus der Ost-West-Rentenüberleitung sind.
Dazu gehören unter anderem Balletttänzer und Balletttänzerinnen, denen von der DDR eine sogenannte „Ballettrente“ zugesagt wurde, sowie Personen, die für die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen in der ehemaligen DDR gearbeitet haben.
Was müssen die Berechtigten tun, um den Renten-Zuschuss zu beantragen?
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gewährt, der bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden kann. Die Antragsformulare sind auf dem Informationsportal zur Stiftung Härtefallfonds erhältlich. Sie können das entsprechende Antragsformular auch per Post bei der Geschäftsstelle der Stiftung anfordern (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum). Die Auszahlung der Leistung begann bereits – je nach Zeitpunkt der Antragstellung – Ende Juni 2023.
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Wie viel Geld können Rentner und Rentnerinnen erhalten? Ist die Zahlung steuerfrei?
Berechtigte erhalten eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro. Für Personen, die zum Zeitpunkt der Gründung der Stiftung am 7. März 2023 ihren Wohnsitz in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, kann eine Leistung von 5000 Euro möglich sein. Dazu gehören Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Thüringen. Das Land Berlin hat seinen Beitritt angekündigt.
Für bestimmte Rentner kann es bis zu 5000 Euro als Zuschuss geben. © Christin Klose/dpa-tmn
Die Begünstigten brauchen sich keine Sorgen zu machen: Die Einmalzahlung wird weder als Einkommen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt noch als Vermögen gewertet, berichtet gegen-hartz.de. Daher ist die Zahlung steuerfrei und kann auch nicht gepfändet werden.