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Mehr Kindesunterhalt ab 2024: Neue Beträge in der Düsseldorfer Tabelle

2024-01-17T17:09:19.118Z

Highlights: Mehr Kindesunterhalt ab 2024: Neue Beträge in der Düsseldorfer Tabelle. Mehr Geld braucht, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern. Nach einer Trennung oder Scheidung muss ein Elternteil dem anderen UnterHalt für das Kind zahlen. Die Richtwerte für den Kindes unter 2024 haben sich 2024 wieder geändert.



Stand: 17.01.2024, 17:50 Uhr

Von: Franziska Kaindl

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Die Richtwerte für den Kindesunterhalt haben sich 2024 wieder geändert. Die neue Düsseldorfer Tabelle zeigt, dass es nun mehr Geld braucht, um das Existenzminimum des Kindes zu sichern.

Nach einer Trennung oder Scheidung muss ein Elternteil dem anderen Unterhalt für das Kind zahlen. Der Elternteil, bei dem der Nachwuchs wohnt, leistet seinen Beitrag dadurch, dass er das Kind erzieht und betreut – der andere Elternteil hingegen ist in der Regel unterhaltspflichtig und steuert etwas bei, indem er den sogenannten Barunterhalt zahlt. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, wird anhand von Richtwerten festgelegt. Eine der bekanntesten ist die Düsseldorfer Tabelle, welche den monatlichen Mindestunterhalt je nach Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen angibt. 2024 wurden die Richtwerte erneut angepasst.

Mehr Unterhalt für Kinder – wie sich die Beträge 2024 verändert haben

Um das Existenzminimum des Kindes zu sichern, muss der getrennt lebende Elternteil Unterhalt zahlen. © B. Leitner/Imago

Der Mindestunterhalt für Kinder wurde in der Düsseldorfer Tabelle für 2024 um rund 9,8 Prozent angehoben. Somit liegt der monatliche Mindestbedarf für ein Kind im Alter von null bis fünf Jahren bei einem Elternteil mit einem Nettoeinkommen unter 2.100 Euro bei 480 Euro im Monat. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben einen Bedarf von 551 Euro, während für die Altersstufen von zwölf bis 17 Jahren 645 Euro im Monat veranschlagt werden. Volljährige Kinder, die noch zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, sollen 689 Euro vom unterhaltspflichtigen Elternteil bekommen.

Nettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenKind von 0 bis 5 JahreKind von 6 bis 11 JahreKind von 12 bis 17 JahreKind ab 18 Jahre
bis 2.100 Euro480 Euro551 Euro645 Euro689 Euro
2.101 bis 2.500 Euro504 Euro579 Euro678 Euro724 Euro
2.501 bis 2.900 Euro528 Euro607 Euro710 Euro758 Euro
2.901 bis 3.300 Euro552 Euro634 Euro742 Euro793 Euro
3.701 bis 3.700 Euro576 Euro662 Euro774 Euro827 Euro

Je höher das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, desto höher ist auch der Mindestunterhalt für das Kind. Bei einem Nettogehalt von 3.700 Euro wären bei einem Kleinkind 576 Euro fällig. Die vollständige Düsseldorfer Tabelle mit den Angaben für höhere Nettoeinkommen lesen Sie hier.

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Es wurden jedoch nicht nur die Beträge für den Mindestunterhalt angehoben. Auch bei den Einkommensgruppen gibt es Änderungen. Wo die zweite Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle von 2023 noch bei 1.900 Euro begann, geht es jetzt erst bei 2.100 Euro los. Somit gilt der höhere Unterhalt erst ab einem höheren Einkommen. Je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder können auch Zu- und Abschläge erfolgen.

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Hinzu kommt, dass das Kindergeld bei Kindern unter 18 Jahren zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet wird. So muss der unterhaltspflichtige Elternteil in der Realität weniger zahlen als in der Düsseldorfer Tabelle angegeben. Ab der Volljährigkeit des Kindes wird das Kindergeld in ganzer Höhe angerechnet.

Alleinerziehende erhalten mehr Unterhaltsvorschuss

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil kein Unterhalt zahlen kann oder dies nur unregelmäßig tut, erhalten Alleinerziehende einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Die monatlichen Beträge wurden 2024 ebenfalls angepasst:

Alterstufebis zum 31.12.2023seit 1. Januar 2024
0 bis 5 Jahre187 Euro230 Euro
6 bis 11 Jahre252 Euro301 Euro
12 bis 17 Jahre338 Euro395 Euro

Source: merkur

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