Stand: 17.01.2024, 17:45 Uhr
Von: Franziska Kaindl
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Wer wegen eines geringen Einkommens die Miete nicht ohne Weiteres bezahlen kann, hat Anspruch auf Wohngeld. Jeden Monat wird der Betrag ausgezahlt.
Aufgrund der steigenden Energiekosten führte die Bundesregierung eine Wohngeldreform durch: Seit dem 1. Januar 2023 können somit bis zu zwei Millionen Haushalte mit 4,5 Millionen Menschen Wohngeld beziehen. Einen Anspruch auf den Zuschuss haben Mieter oder auch Hauseigentümer mit geringem Einkommen. Laut Bundesregierung sind etwa die Hälfte der Wohngeld-Empfänger Rentner und rund 40 Prozent Familien, darunter Alleinerziehende.
Wann wird das Wohngeld 2024 ausgezahlt?
Haushalte mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen. © Panthermedia/Imago
Das Wohngeld wird – wie das Bürgergeld – im Voraus überwiesen, damit Beziehende den Zuschuss gleich zum 1. des Monats für das Zahlen der Miete aufbringen können. In der Tabelle sehen Sie die Überweisungstermine pro Monat, an denen das Geld spätestens ausgezahlt wird:
Monat | Auszahlungstermin | Wochentag |
---|---|---|
Januar 2024 | 29. Dezember 2023 | Freitag |
Februar 2024 | 31. Januar 2024 | Mittwoch |
März 2024 | 29. Februar 2024 | Donnerstag |
April 2024 | 29. März 2024 | Freitag |
Mai 2024 | 30. April 2024 | Dienstag |
Juni 2024 | 31. Mai 2024 | Freitag |
Juli 2024 | 28. Juni 2024 | Freitag |
August 2024 | 31. Juli 2024 | Mittwoch |
September 2024 | 30. August 2024 | Freitag |
Oktober 2024 | 30. September 2024 | Montag |
November 2024 | 31. Oktober 2024 | Donnerstag |
Dezember 2024 | 29. November 2024 | Freitag |
Januar 2025 | 31. Dezember 2024 | Dienstag |
Wie viel Wohngeld gibt es 2024?
Mit der Reform wurde auch die Höhe des Wohngeldes angepasst: Durchschnittlich 190 Euro mehr gibt es pro Monat. Somit sind rund 370 Euro Wohngeld im Monat möglich. Der genaue Betrag wird jedoch individuell festgelegt und kann sich je nachdem, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch das Einkommen und die Miete sind, unterscheiden. Beantragt wird das Wohngeld bei der Wohngeldstelle in der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) lässt sich ermitteln, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
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Übrigens: Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann nicht gleichzeitig vom Wohngeld profitieren, da hier die Kosten für Miete bereits berücksichtigt werden. Das gilt auch für Personen, die eine Grundsicherung im Alter bekommen oder bei Sozialhilfe bei Erwerbsminderung.