Stand: 17.01.2024, 16:30 Uhr
Von: Sebastian Oppenheimer
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Mit dem „Stinkefinger“ beleidigte ein Autofahrer in Berlin einen Mitarbeiter des Ordnungsamts. Die Geste im Zorn kommt den Mann nun teuer zu stehen.
Es gibt Autofahrer, die bleiben fast immer ruhig, anderen reißt schonmal schneller der Geduldsfaden. Eine nervenaufreibende Parkplatzsuche in der Stadt, Drängler im Rückspiegel oder das Beobachten von rücksichtslosen Unfall-Gaffern: Es gibt viele Situationen im täglichen Verkehr, in denen die meisten wohl auch ein bereits einmal geflucht haben – zumeist wohl bei geschlossenen Fenstern. Denn: Wer in seiner Wut andere Menschen beleidigt, muss mit hohen Strafen rechnen. Das gilt nicht nur für wörtliche Beleidigungen, sondern auch für entsprechende Gesten. Eine solche kam nun einen Autofahrer aus Berlin teuer zu stehen.
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Autofahrer muss warten – und zeigt einem Mitarbeiter des Ordnungsamts den ausgestreckten Mittelfinger
Auf dem Kottbusser Damm entdeckte ein Mitarbeiter des Ordnungsamts im März 2023 ein falsch geparktes Fahrzeug, und ließ es daraufhin umsetzen. Aufgrund dieser Maßnahme musste ein anderer Autofahrer warten – was ihm gar nicht passte. Er zeigte dem Ordnungsamtsmitarbeiter den ausgestreckten Mittelfinger. Mit Folgen: Nun wurde der Mann zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, wie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg mitteilt. Das Gericht brummte dem Autofahrer 30 Tagessätze zu je 60 Euro auf – macht insgesamt stolze 1.800 Euro.
Warum Strafen für Beleidigungen können unterschiedlich hoch ausfallen
Für Beleidigungen gibt es in Deutschland keinen festgelegten Bußgeld-Katalog. Wie hoch die Strafe nach einer verbalen Entgleisung ausfällt, entscheidet das Gericht. Die Tagessätze, die vom Richter verhängt werden, richten sich zum einen nach der Schwere der Beleidigung zum anderen nach dem monatlichen Nettoeinkommen. Heißt: Je mehr ein Verurteilter verdient, desto höher fällt auch die Strafe aus.
Der „Stinkefinger“ kam einen Autofahrer in Berlin nun teuer zu stehen. (Symbolbild) © photothek/Imago
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Beispielfälle: Was Beleidigungen in der Vergangenheit gekostet haben
Laut ADAC werden in der Regel bei Beleidigungen zwischen 20 und 30 Tagessätze verhängt – Punkte in Flensburg gibt es für Beschimpfungen seit 2014 nicht mehr. Der Automobilclub listet einige Strafen aus der Vergangenheit auf:
- „Drecksvieh“ – 700 Euro
- „Schlampen, ihr elendigen!“ (gegenüber einer Politesse) – 1.000 Euro
- „Sie haben den totalen Knall!“ – 1.000 Euro
- „A...loch!“, „Drecksau“ – 1.000 Euro
- „A...loch, Vollidiot, Depp, Hundskrüppel“ (zusammen) – 1.200 Euro
- „Hurensohn, Bastard, Hurenbock“ (zusammen, mehrfach) – 1.600 Euro
Wird man zusätzlich zur Beleidigung auch noch handgreiflich, droht laut §185 StGB sogar Gefängnis. Ebenfalls kann Gefängnis drohen, wenn man die Beleidigung mit einer Nötigung im Straßenverkehr kombiniert (§ 240 StGB). Auch ein Fahrverbot kann in diesem Fall verhängt werden.