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HU-Farbe für 2024: Wie liest man die „TÜV-Plakette“ richtig?

2024-01-17T04:41:17.577Z

Highlights: HU-Farbe für 2024: Wie liest man die ‘TÜV-Plakette’ richtig?.. Stand: 17.01.2024, 05:30 UhrVon: Anne HundishlyKommentareDruckenTeilen. Wann steht die nächste Hauptuntersuchung fürs Auto an? Wer sich nicht mehr erinnert, kann es ganz einfach an der Plakette ablesen. Die Plaketten für 2023 sind rot gehalten, die f for 2024 grün.



Stand: 17.01.2024, 05:30 Uhr

Von: Anne Hund

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Wann steht die nächste Hauptuntersuchung fürs Auto an? Wer sich nicht mehr erinnert, kann es ganz einfach an der Plakette ablesen.

Wann muss das Auto zur nächsten Hauptuntersuchung? Einfach ablesen lässt sich das an der, wie Autofahrer es gerne nennen, „TÜV-Plakette“. Los geht es mit der jeweiligen Farbe – sechs sind es insgesamt an der Zahl – die immer in derselben Abfolge wechseln. „Die Plaketten für 2023 sind rot gehalten, die für 2024 grün“, erklärt der ADAC weiter auf seiner Website. Die Farbe liefert also den Hinweis, in welchem Jahr die nächste HU fällig ist. Angezeigt wird das Jahr zudem über die große Zahl in der Mitte der Plakette.

Farbe und Zahlen auf der „TÜV-Plakette richtig lesen

Auskunft über den Monat, in dem die nächste HU ansteht, gibt zudem eine weitere ein- oder zweistellige Ziffer „ganz oben, wo sich auf einem Uhren-Ziffernblatt die 12 befindet“, heißt es weiter auf ADAC.de. „Eine 9 heißt, dass für das Auto im September ein Termin bei TÜV, DEKRA oder anderen lizenzierten Organisationen bzw. Werkstätten zu vereinbaren ist.“

Dieses Fahrzeug muss im März des Jahres 2024 zur Hauptuntersuchung. © Bihlmayerfotografie/Imago

Was der schwarze Balken am Rand bedeutet? „Er stellt den Monat der nächsten HU in anderer Form dar“ schreibt der ADAC auf seiner Website. „Befindet sich der Balken zum Beispiel an der Position, wo auf einem Uhrenziffernblatt der Zeitraum 8 bis 10 Uhr wäre, steht der nächste TÜV bei der 9, also im September an.“

Gut zu wissen: Viele TÜV- und DEKRA-Filialen bieten laut ADAC einen Erinnerungsservice an, damit der Fahrzeughalter den Termin nicht versäumte. „Dieser geht übrigens auch aus der Zulassungs­bescheinigung Teil I oder dem Fahrzeugschein hervor.“

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Hauptuntersuchung fällig?

Bei einem Gebrauchtfahrzeug liegt das Intervall bei zwei Jahren. „Grundsätzlich müssen Fahrzeuge alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung – seit 2010 einschließlich der Abgasuntersuchung“, informiert der ADAC. Ausnahmen gelten demnach für Neuwagen (erst nach 36 Monaten) und Wohnmobile über 3,5 Tonnen (alle 12 Monate). 

Source: merkur

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